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News / Presse - GBH News

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GBH/ÖGB-Infos. 15.09.2024

Katastrophenfonds bietet finanzielle Unterstützung: Wir lassen dich nicht im Stich

Gerade in schwierigen Situationen, welche durch das enorme Hochwasser entstanden sind, benötigen unsere Kolleginnen und Kollegen rasche Unterstützung. Der Katastrophenfonds bietet finanzielle Hilfe.

 

Katastrophenfonds bietet finanzielle Unterstützung für GBH-Mitglieder

 

Ein großer Dank gilt unseren Kolleginnen und Kollegen, die im Dauereinsatz sind, um gegen die Unwetterschäden zu kämpfen und Schlimmeres zu verhindern.

 

Die Gewerkschaft Bau-Holz bietet betroffenen Mitgliedern neben vielen anderen Leistungen finanzielle Unterstützung durch den Katastrophenfonds.

 

Gerade in schwierigen Situationen, welche durch Hochwasser und Murenabgänge in den letzten Tagen entstanden, benötigen unsere Kolleginnen und Kollegen rasche Unterstützung. Der Katastrophenfonds bietet finanzielle Hilfe.

 

Antrag downloaden und direkt an deine zuständige Landesorganisation schicken.

>> Antrag downloaden

>> Richtlinien downloaden

 

Bei Fragen kannst du dich natürlich auch direkt an uns wenden >> zu deinem persönlichen Kontakt im Bundesland

 

Richtlinien für einen Leistungsanspruch aus dem „KATASTROPHEN-FONDS“ des ÖGB

  1. Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt sein.
  2. Die Schadenshöhe ist durch Belege oder/und Kostenvoranschläge nachzuweisen.
  3. Auf der Schadensmeldung muss eine gemeindeamtliche Bestätigung aufscheinen, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist.
  4. Es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung (Hauptwohnsitz) anerkannt werden. Keinesfalls werden Schäden an Nebengebäuden, Garagen (auch dann nicht, wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut ist) landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbel, Kraftfahrzeugen u. dgl. berücksichtigt.
  5. Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Mitgliedschaft vorliegen.
  6. Anschlussmitglieder sind auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds“ nicht anspruchsberechtigt.
  7. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen.
  8. Der Termin für die Einreichung ist mit sechs Monaten nach Eintritt des Schadens befristet. Alle nach diesem Zeitpunkt eingelangten Meldungen können keinesfalls berücksichtigt werden.
  9. 24 einbezahlte Monats-Vollbeiträge

>> Info-Plakat als PDF downloaden

Katastrophenfonds: Wir lassen dich nicht im Stich

 

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